WeitereInformationen

Schulgeld:

  • Das Schulgeld ist für ein Jahr gültig.

  • Die Rechnung wird im Herbst erhoben. (Zahlungsfrist: 30 Tage)

  • Besteht der Wunsch nach Ratenzahlung, ist während der Zahlungsfrist direkt mit der Schulleitung eine Vereinbarung zu treffen.

  • Belegen mehrere Kinder einer Familie den Instrumental- oder Gesangs­unterricht, wird ein Rabatt gewährt.

Rabatt:

  • Die beiden ältesten Kinder einer Familie bezahlen den vollen Schulgeld­beitrag. Jedes weitere Kind erhält 20% Rabatt.

  • Grundschüler erhalten auch Rabatt.

Anmeldung:

  • Die Kinder des Kindergartens sowie der Grundschule erhalten die Anmel­dungen über ihre Volksschullehrpersonen.

  • Die Musikschüler im Instrumental- und Gesangsunterricht erhalten die Anmeldeunterlagen direkt von ihren Musiklehrpersonen.

  • Anmeldeformulare können auch direkt bei der Musikschule bezogen werden:
    Tel: 041 484 28 93, musikschule@schuepfheim.ch.

  • Die Anmeldeunterlagen finden Sie aber auch auf unserer Home­page unter: www.musikschule-schuepfheim.ch

  • Sollte es bei der Wahl eines Angebotes Schwierigkeiten geben, hilft die Musikschulleitung gerne beim Lösen des Problems.

Unterricht:

  • Anfang Schuljahr wird die erste Schulwoche an der Musikschule nach speziellem Programm der Musiklehrpersonen
    als Spezialwoche gestaltet.

  • Der Unterricht nach Stundenplan beginnt an der 2. Schulwoche.
  • Das Schuljahr besteht aus zwei Semestern.

  • Der Ferien- und Feiertagsplan der Volksschule gilt auch für die Musik­schule.

  • An der Musikschule Schüpfheim kann auch am Mittwochnach­mittag und am Samstagvormittag unterrichtet werden.

Anforderungen:

  • Eltern und Musikschule sind verpflichtet, den Einsatz, Fortschritt und Ausbildungsstand der Musikschüler*in zu beobachten.

  • Pünktlicher Unterrichtsbesuch und tägliches Üben sind Bedingung.

  • An der Musikschule können nur einsatzwillige Schüler*innen Unterricht erhalten. Schüler/innen mit schlechtem Übeverhalten und schlechter Disziplin können von der Musikschule ausgeschlossen werden.

Absenzen:

  • Ohne zwingenden Grund darf keine Musikstunde versäumt werden.

  • Allfällige Absenzen sind bei der Musiklehrperson am Vortag zu melden.

  • Lektionen, die wegen Absenz der Musikschüler*in nicht erteilt werden können, werden nicht nachgeholt.

  • Nach der 2. unentschuldigten Absenz wird die Musikschulleitung benach­richtigt. Nach der 3. unentschuldigten Absenz kann ein Aus­schluss vom Unterricht erfolgen.

Ein- und Austritt:

  • Eine Anmeldung gilt für ein Schuljahr und ist verbindlich.

  • Ein Rückzug der Anmeldung kann nur aus stichhaltigen Gründen und im Ausnahmefall gewährt werden. Sie hat bis spätestens eine Woche vor Schulanfang der Volksschule zu erfolgen und ist schriftlich an die Musik­schulleitung zu richten.

  • Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Schulgeldrück­erstattung. (Ausnahmen: Wegzug aus der Gemeinde, gesundheitliche Gründe)

  • Das Austrittsgesuch hat schriftlich an die Musikschulleitung zu erfolgen.

  • Es wird zusätzlich ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.-- erhoben.